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Einfach   besser   verwerten!

Tierkörpern,   Schlacht-   und   Metzgereiabfällen  
 

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Verarbeitungs- und Beseitigungskosten
für Tierkörper im Sinne des Viehseuchengesetzes

 
aktuelle Kostenübersicht im PDF-Format

Tierkörper ...

Tierische Nebenprodukte ...

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Liebe Kundinnen und Kunden,

die Regelungswut der europäischen Kommission in Brüssel hat nunmehr auch die Tierkörperbeseitigung in Bayern erreicht.

Bislang war für Sie die Beseitigung der Falltiere (Tierkörper) kostenlos; die durch die Tierkörperbeseitigung entstehenden Kosten wurden je zu einem Drittel von der bayerischen Tierseuchenkasse, von den beseitigungspflichtigen Körperschaften (Städte und Landkreise) und vom Freistaat Bayern getragen.

Die europäische Kommission sieht in dieser seit Jahrzehnten bewährten Regelung nunmehr eine unter Wettbewerbsgesichtspunkten nicht zulässige staatliche Förderung und schreibt vor, dass der Besitzer eines verendeten Tieres 25 % der Verarbeitungskosten sowie 100 % der daraus entstehenden Verwaltungskosten unmittelbar zu tragen hat.

Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Rinder über 48 Monate sowie Schafe und Ziegen über 18 Monate.

Zusammen mit anderen Beseitigungspflichtigen haben wir uns in den letzten Monaten immer wieder bemüht, eine solch unsinnige Regelung abzuwenden. Leider ohne Erfolg – auch der Hinweis, dass sich der Tierbesitzer über seinen Tierseuchenkassenbeitrag bereits an den Beseitigungskosten beteiligt und die Einziehung der Gebühren einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursacht, waren letztlich vergeblich.

Die Vorgaben der europäischen Kommission wurden vom bayerischen Landtag in nationales Recht umgesetzt und sind seit 01.01.2005 in Kraft.

Wir bedauern sehr, dass der Landesgesetzgeber nicht den Mut hatte eine wirtschaftlich unsinnige (weil nur zusätzliche Kosten verursacht werden) Regelung einfach nicht zu vollziehen oder durch nachhaltige politische Einflussnahme in Brüssel eine Änderung des dortigen Standpunktes herbeizuführen.

Abschließend können wir nur um Ihr Verständnis bitten, dass wir zur Einhebung der Verarbeitungs- und Beseitigungskosten gesetzlich verpflichtet sind.

Ihre TBA aus Oberding

   

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