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aktuelle
Kostenübersicht im PDF-Format |
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Liebe Kundinnen und Kunden,
die Regelungswut der europäischen Kommission in Brüssel hat nunmehr
auch die Tierkörperbeseitigung in Bayern erreicht.
Bislang war für Sie die Beseitigung der Falltiere (Tierkörper)
kostenlos; die durch die Tierkörperbeseitigung entstehenden Kosten
wurden je zu einem Drittel von der bayerischen Tierseuchenkasse, von
den beseitigungspflichtigen Körperschaften (Städte und Landkreise)
und vom Freistaat Bayern getragen.
Die europäische Kommission sieht in dieser seit Jahrzehnten
bewährten Regelung nunmehr eine unter Wettbewerbsgesichtspunkten
nicht zulässige staatliche Förderung und schreibt vor, dass der
Besitzer eines verendeten Tieres 25 % der Verarbeitungskosten sowie 100 % der daraus entstehenden
Verwaltungskosten unmittelbar zu tragen hat.
Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Rinder über 48 Monate
sowie Schafe und Ziegen über 18 Monate.
Zusammen mit anderen Beseitigungspflichtigen haben
wir uns in den letzten Monaten immer wieder bemüht, eine solch
unsinnige Regelung abzuwenden. Leider ohne Erfolg – auch der
Hinweis, dass sich der Tierbesitzer über seinen
Tierseuchenkassenbeitrag bereits an den Beseitigungskosten beteiligt
und die Einziehung der Gebühren einen unverhältnismäßig hohen
Verwaltungsaufwand verursacht, waren letztlich vergeblich.
Die Vorgaben der europäischen Kommission wurden vom bayerischen
Landtag in nationales Recht umgesetzt und sind seit 01.01.2005 in
Kraft.
Wir bedauern sehr, dass der Landesgesetzgeber nicht den Mut hatte
eine wirtschaftlich unsinnige (weil nur zusätzliche Kosten
verursacht werden) Regelung einfach nicht zu vollziehen oder durch
nachhaltige politische Einflussnahme in Brüssel eine Änderung des
dortigen Standpunktes herbeizuführen.
Abschließend können wir nur um Ihr Verständnis bitten, dass wir zur
Einhebung der Verarbeitungs- und Beseitigungskosten gesetzlich
verpflichtet sind.
Ihre TBA aus Oberding |