Tierische Nebenprodukte sind seit der BSE-Krise nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in spezifische Kategorien eingestuft worden.
Bei Materialien, die in den Kategorien I und II eingestuft wurden, sowie bei verendeten Tieren, zu denen auch Heimtiere zählen, geht man davon aus, dass von diesen eine Gefahr für Mensch und Tier ausgehen könnte.
Die europäische Verordnung Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte beschreibt die Einstufung von Material der Kategorie I und II sowie von Tierkörpern in Artikel 8 und 9 und gibt die Verarbeitungsmethoden sowie die Verwertungsmöglichkeiten der Erzeugnisse vor. Den Text der Verordnung finden Sie in unserem Downloadbereich.
Unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Umweltauflagen sowie Hygienevorschriften entsorgen wir Material der Kategorie I und II sowie Tierkörper von Schlachthöfen, Metzgereien, Landwirten und Tierarztpraxen.
Individuelle Kundenbedürfnisse zu befriedigen und Ansprechpartner für eine rasche und saubere Entsorgung zu sein, ist uns ein großes Anliegen.
Mit unseren Niederlassungen in Kraftisried und St. Erasmus besitzen wir zwei klassische Kategorie I-Tierkörperverwertungsanlagen, in denen das anfallende Material aus 4 Zweckverbandsgebieten angeliefert und verarbeitet wird.
Diese Standorte sind nach ISO 9001:2008 zertifiziert und unterliegen einer ständigen Kontrolle durch die Veterinärbehörde.
Für Anfragen zur Entsorgung von tierischen Nebenprodukte der Kategorie I und II sowie Tierkörper nutzen Sie bitte den Button im Bereich „E-Mail Kontakt“.
Broschüre Kat.I und Kat.III